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Onlinebuchungen im TPO & flow1986
Geschäftsbedingungen und Konditionen
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Arbeitsplätzen, Meeting-, Konferenz und Veranstaltungsräumen der Stiftung Technologie und Wirtschaft Mittelbaden/ Offenburg, Am Alten Schlacht 14, 77652 Offenburg
Stand August 2025
Präambel
Stiftung Technologie und Wirtschaft Mittelbaden/ Offenburg bietet im Gebäude flow1986 Arbeitsplätze, Meeting-, Konferenz und Veranstaltungsräume (nachfolgend „Mietgegenstände“) auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) an. Die Anmietung und Nutzung der Mietgegenstände richtet sich nach den folgenden Bestimmungen dieser AGB.
§ 1 Zugelassene Kunden, Vertragspartei und Geltungsbereich dieser AGB
(Abs.1: Vertragspartner)
Die Bereitstellung der Mietgegenstände erfolgt durch die STIFTUNG TECHNOLOGIE UND WIRTSCHAFT Mittelbaden/ Offenburg, Am Alten Schlachthof 14, 77652 Offenburg.
(Abs.2: Zugelassene Kunden)
Kunden von STIFTUNG TECHNOLOGIE UND WIRTSCHAFT können natürliche oder juristische Personen sein. Voraussetzung ist im Falle natürlicher Personen die Vollendendung des 18. Lebensjahrs.
Der Abschluss des Vertrages bzw. die Nutzung der Mietgegenstände ist ausschließlich Unternehmern i.S.d. § 14 BGB gestattet.
(Abs.3: Geltungsbereich)
Diese AGB gelten sowohl für Kunden, welche einen dauerhaften Coworking-Vertrag über die Nutzung von Arbeitsplätzen abgeschlossen haben, als auch gegenüber Kunden, welche ohne Abschluss eines Coworking-Vertrages Einzelbuchungen von Mietgegenständen vornehmen. Diese AGB gelten ausschließlich, es sei denn STIFTUNG TECHNOLOGIE UND WIRTSCHAFT stimmt ausnahmsweise entgegenstehenden oder von diesen AGB abweichenden Bestimmungen des Kunden ausdrücklich zu. Neben diesen AGB kann STIFTUNG TECHNOLOGIE UND WIRTSCHAFT für die Nutzung der Mietgegenstände ergänzende Bedingungen vorsehen. (Abs.4: Recht zur Änderung der AGB)
STIFTUNG TECHNOLOGIE UND WIRTSCHAFT ist jederzeit berechtigt, diese AGB – insbesondere für künftige Mietverträge – zu ändern oder zu ergänzen, es sei denn, dies ist für die Kunden nicht zumutbar. Hierzu benachrichtigt STIFTUNG TECHNOLOGIE UND WIRTSCHAFT seine Kunden rechtzeitig über die Änderungen (schriftlich oder per E-Mail). Fehlt es an einem Widerspruch des Kunden bezüglich der Änderungen der AGB, der innerhalb von einem Monat nach der Benachrichtigung erfolgen muss, gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen. In der Benachrichtigung wird der Kunde auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist ausdrücklich hingewiesen. Im Falle des Widerspruchs des Kunden gegen die Änderung oder Ergänzung der AGB ist STIFTUNG TECHNOLOGIE UND WIRTSCHAFT berechtigt, laufende Coworking-Verträge und Einzelbuchungen von Mietgegenständen mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen.
(Abs.5: Hinterlegung der AGB)
Der Kunde kann die AGB jederzeit bei STIFTUNG TECHNOLOGIE UND WIRTSCHAFT anfordern.
§ 2 Vertragsgegenstand
(Abs.1: Gegenstand)
Gegenstand des Vertragsverhältnisses zwischen der STIFTUNG TECHNOLOGIE UND WIRTSCHAFT und seinen Kunden sind die vorliegenden AGB und der im Einzelfall abgeschlossene Coworking- bzw. Einzelbuchungsvertrag. Bei Unstimmigkeiten zwischen diesen AGB und den im Einzelfall abgeschlossenen Coworking- bzw. Einzelbuchungsvertrag, gehen die Regelungen des Coworking- bzw. Einzelbuchungsvertrages vor.
(Abs.2: Online-Portal)
STIFTUNG TECHNOLOGIE UND WIRTSCHAFT bietet seinen Kunden mittels Zugang über https://bf-campus.cobot.me/ (im Folgenden „Online-Zugang“) eine Übersicht über alle verfügbaren Mietgegenstände, damit der Kunde Reservierungen tätigen kann und entsprechend ausgewählte Mietgegenstände anmieten kann. Zur Nutzung des Online-Zugangs benötigt der Kunde seine persönlichen Anmeldedaten. STIFTUNG TECHNOLOGIE UND WIRTSCHAFT stellt den Kunden den Online-Zugang zur Nutzung zur Verfügung und gestattet den registrierten Kunden hierauf zuzugreifen.
(Abs.3: Coworking-Vertrag/ Einzelmietverträge)
Im Rahmen des Coworking-Vertrags bietet STIFTUNG TECHNOLOGIE UND WIRTSCHAFT seinen Kunden verschiedene Modelle der entgeltliche Nutzung von Arbeitsplätzen auf monatlicher Zahlungsbasis an. Daneben können Kunden der STIFTUNG TECHNOLOGIE UND WIRTSCHAFT auch über Einzelbuchungen Mietgegenstände anmieten. Eine Verfügbarkeitsgarantie wird von STIFTUNG TECHNOLOGIE UND WIRTSCHAFT nicht ausgesprochen. STIFTUNG TECHNOLOGIE UND WIRTSCHAFT ist berechtigt die Nutzung der Mietgegenstände einzuschränken.
§ 3 Registrierung, Vertragsschluss, Anmietung und Reservierung
(Abs.1: Coworking-Vertrag)
Der Coworking-Vertrag kommt durch beidseitige Unterzeichnung und mithin schriftlich zustande. Auch ihm liegen die vorliegenden AGB zugrunde.
(Abs. 2: Online-Registrierung)
Kunden können sich bei der STIFTUNG TECHNOLOGIE UND WIRTSCHAFT unter https://bf-campus.cobot.me/ registrieren. Hierfür füllt der Kunde das Online-Anmeldeformular vollständig aus und befolgt die Online-Hinweise zur Registrierung. Durch die Eingabe der Stammdaten und Akzeptieren der AGB und nach Freischaltung durch STIFTUNG TECHNOLOGIE UND WIRTSCHAFT gilt die Registrierung als ordnungsgemäß abgeschlossen.
(Abs.3: Einzelmietverträge/Einzelbuchungen)
Online registrierte Kunden können auf der Grundlage vorliegender AGB einen beliebigen Mietgegenstand von STIFTUNG TECHNOLOGIE UND WIRTSCHAFT über das Online-Portal anmieten. Des Weiteren ist eine Einzelbuchung auch abseits des Online-Portals im direkten Kontakt mit STIFTUNG TECHNOLOGIE UND WIRTSCHAFT (bspw. per E-Mail) möglich. In beiden Fällen gilt, dass eine Buchung nur möglich ist, sofern eine Verfügbarkeit gegeben ist – sprich dieser Mietgegenstand nicht durch einen anderen Kunden reserviert bzw. gemietet ist und keine technischen oder betrieblichen Gründe eine Vermietung verhindert. Der Kunde kann immer nur maximal einen Mietgegenstand zeitgleich per Einzelmietvertrag anmieten. Über den Online-Zugang kann der Kunde erkennen, welche Mietgegenstände für welchen Zeitraum verfügbar sind. Im Falle der Buchung ohne Verwendung des Online-Zugangs wird dem Kunde von STIFTUNG TECHNOLOGIE UND WIRTSCHAFT mitgeteilt, welche Mietgegenstände verfügbar sind. Der Mietvertrag über die Nutzung eines Mietgegenstands wird abgeschlossen, indem der Kunde den Mietvorgang im Online-Zugang auslöst oder mit STIFTUNG TECHNOLOGIE UND WIRTSCHAFT im direkten Kontakt (bspw. per E-Mail) eine Buchung vereinbart hat.
§ 4 Leistungen von STIFTUNG TECHNOLOGIE UND WIRTSCHAFT
1. Allgemein
STIFTUNG TECHNOLOGIE UND WIRTSCHAFT stellt im Gebäude flow1986 Mietgegenstände zur Verfügung. Es werden Open Space Plätze, Meeting-/ Konferenz- und Veranstaltungsräume und dedizierte Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt. STIFTUNG TECHNOLOGIE UND WIRTSCHAFT sichert keine Mindestanzahl zu.
2. Zugang zu den Räumlichkeiten und Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten der Mietgegenstände sind Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten und an gesetzlichen Feiertagen ist der Zugang für Kunden ohne 24/7-Zugangsberechtigung grundsätzlich nicht möglich.
Während der regulären Öffnungszeiten ist die Rezeption i. d. R. besetzt und das Gebäude zugänglich. Zusätzlich können sich berechtigte Kunden über das Salto-Zugangssystem (App oder Tür-Key) Zutritt verschaffen.
Kunden, welche einen Coworking-Vertrag mit Flex- und Fix Desk Tarif abgeschlossen haben, haben eine 24/7-Zugangsberechtigung über das Salto-System.
Der Zugang zu Konferenzräumen und Telefonzellen erfordert eine vorherige Reservierung über den Online-Zugang.
Kunden ohne gültige Zugangsberechtigung (z.B. abgelaufener Tagespass) und unbefugte Besucher dürfen keine Arbeitsplätze besetzen oder Leistungen in Anspruch nehmen. Es ist allen Kunden untersagt, unbefugten Personen ohne vorherige Anmeldung bei STIFTUNG TECHNOLOGIE UND WIRTSCHAFT oder dessen Personal Einlass zu gewähren.
3. Ausstattung
Jeder Arbeitsplatz, jedoch nicht die weiteren Mietgegenstände wie Meeting-, Konferenz und Veranstaltungsräume, ist mit einem WLAN-Zugang und einem Drucker/ Scanner ausgestattet. Zudem hat jeder Kunde eines Mietgegenstands während der Zeit des Einzelmietvertrages die Möglichkeit die Gemeinschaftsküchen und Gemeinschaftstoiletten zu nutzten.
4. Zusätzliche Leistungen
Weitere Leistungen können kostenpflichtig über den Online-Zugang zugebucht werden.
Postempfang und Paketannahmeservice
Kunden können optional einen kostenpflichtigen Briefkasten- und Paketannahmeservice buchen, um die Adresse des Mietgegenstande als Geschäftsadresse zu nutzen.
Eingehende Post und Pakete für berechtigte Kunden werden vom Personal von STIFTUNG TECHNOLOGIE UND WIRTSCHAFT während der regulären Öffnungszeiten entgegengenommen. Der Kunde wird über den Eingang per E-Mail benachrichtigt.
Angenommene Post und Pakete werden für eine maximale Dauer von sieben Werktagen für den Kunden aufbewahrt. Pakete dürfen die Abmessungen eines handelsüblichen Bierkastens nicht überschreiten.
STIFTUNG TECHNOLOGIE UND WIRTSCHAFT übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung von Post oder Paketen, die durch Dritte (z.B. Zustelldienste) verursacht wurden oder nach der Annahme durch STIFTUNG TECHNOLOGIE UND WIRTSCHAFT eintreten, es sei denn, STIFTUNG TECHNOLOGIE UND WIRTSCHAFT fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
Nach Beendigung des Nutzungsvertrags oder des Postservices ist der Kunde für eine Nachsendung seiner Post selbst verantwortlich. STIFTUNG TECHNOLOGIE UND WIRTSCHAFT ist nicht zur Aufbewahrung oder Nachsendung verpflichtet.
§ 5 Rechte von STIFTUNG TECHNOLOGIE UND WIRTSCHAFT
Folgende Pflichten und folgende Rechte bestehen für STIFTUNG TECHNOLOGIE UND WIRTSCHAFT:
1. STIFTUNG TECHNOLOGIE UND WIRTSCHAFT darf dem Kunden Nachrichten (per Post und E-Mail) senden, um diesen über Neuheiten und Weiterentwicklungen zu informieren.
2. STIFTUNG TECHNOLOGIE UND WIRTSCHAFT behält sich das Recht vor, den Online-Zugang technisch und inhaltlich zu ändern.
3. STIFTUNG TECHNOLOGIE UND WIRTSCHAFT behält sich vor, gelegentlich Film- oder Fotoaufnahmen in den Räumlichkeiten der Mietgegenstände zu erstellen, beispielsweise zu Marketing- oder Dokumentationszwecken. Sofern auf solchen Aufnahmen Kunden erkennbar sein könnten, wird STIFTUNG TECHNOLOGIE UND WIRTSCHAFT vorab die freiwillige und ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Kunden einholen. Ohne eine solche Einwilligung werden keine personenbezogenen Aufnahmen veröffentlicht oder verwendet, bei denen einzelne Kunden identifizierbar sind, es sei denn, es handelt sich um Aufnahmen von öffentlichen Veranstaltungen, bei denen die Teilnahme die konkludente Einwilligung zur Anfertigung von Übersichtsaufnahmen impliziert und darauf hingewiesen wurde.
§ 6 Pflichten der Kunden
Bezogen auf die folgenden Verfahrensstadien ist der Kunde zu Folgendem verpflichtet – wobei die einzelnen Verpflichtungen entsprechend auch für jeden anderen Zeitpunkt der Dauer des jeweiligen Einzelmietvertrages gelten:
1. Registrierung
Die Kunden sichern bei der Registrierung gegenüber STIFTUNG TECHNOLOGIE UND WIRTSCHAFT ausdrücklich zu, dass alle angegebenen Daten im Wege des Registrierungsprozesses wahr und vollständig sind.
Die Kunden verpflichten sich, eigenverantwortlich Änderungen bzw. Ergänzungen ihrer Daten (insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Mobilfunknummer, die hinterlegten Zahlungsverbindungen) und Angaben hierzu unverzüglich STIFTUNG TECHNOLOGIE UND WIRTSCHAFT schriftlich mitzuteilen.
2. Nutzung des Online-Zugangs
Eine Weitergabe der persönlichen Anmeldedaten (Benutzername und Passwort) an Dritte ist nicht gestattet. Der Kunde haftet für die verursachten Schäden, die STIFTUNG TECHNOLOGIE UND WIRTSCHAFT durch den Verlust oder die Weitergabe der Zugangsdaten entstanden sind.
3. Überprüfung des Zustandes der Mietgegenstände
Der Kunde muss sich vor Nutzungsbeginn des jeweils reservierter bzw. gebuchten Mietgegenstandes von dessen Mangelfreiheit/ Tauglichkeit/ Sauberkeit überzeugen. Ist nach Auffassung eine Mangelfreiheit/ Tauglichkeit/ Sauberkeit nicht gegeben, hat der Kunde dies unverzüglich und vor Nutzung des Mietgegenstandes STIFTUNG TECHNOLOGIE UND WIRTSCHAFT unter konkreter Benennung der zu bemängelnden Umstände mitzuteilen. Mit Ausnahme bereits STIFTUNG TECHNOLOGIE UND WIRTSCHAFT gemeldeter Vorschäden gilt der Mietgegenstand als mangelfrei, wenn der Kunde keine Neuschäden meldet.
Der Kunde darf keine eigenmächtigen Umbauten oder Reparaturen am Mietgegenstand durchführen.
4. Während der Nutzung
Der Kunde hat die Vorgaben der als Anlage 1 diesen AGB beigefügten Hausordnung zu beachten.
Der Kunde hat mit dem Mietgegenstand sorgsam umzugehen.
Der Kunde ist verpflichtet, mit den von STIFTUNG TECHNOLOGIE UND WIRTSCHAFT bereitgestellten Ressourcen (z.B. Strom, Wasser, Heizung, Drucker) sparsam und vernünftig umzugehen.
Eine Untervermietung durch den Kunden ist nicht gestattet.
Die Weitergabe der WLAN-Passwörter ist nicht gestattet.
§ 7 Haftung des Kunden
(Abs.1: Allgemeines)
Der Kunde haftet bei Beschädigung des Mietgegenstandes nach den gesetzlichen Regeln und insbesondere bei Vertragsverletzungen.
(Abs.2: Haftungsumfang)
Die Haftung des Kunden erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten, wie z. B. Sachverständigenkosten, Höherstufung bei den Versicherungsprämien, Wertminderung, gesetzlichen Rechtsverfolgungskosten und Nutzungsausfallkosten.
§ 8 Haftung von STIFTUNG TECHNOLOGIE UND WIRTSCHAFT
STIFTUNG TECHNOLOGIE UND WIRTSCHAFT schließt jede Haftung ungeachtet der Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs aus, soweit nicht von STIFTUNG TECHNOLOGIE UND WIRTSCHAFT eine Garantie übernommen oder ein Mangel an der Vertragsleistung arglistig verschwiegen wurde. Insbesondere ist eine Haftung aufgrund von Diebstahl, Datenverlust oder technischen Störungen (bspw. Strom- oder WLAN-/ Internetausfall) ausgeschlossen.
Dieser Haftungsausschluss findet keine Anwendung auf Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund-, wenn STIFTUNG TECHNOLOGIE UND WIRTSCHAFT, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich ihre Pflichten verletzt haben oder bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 9 Entgelt- und Zahlungsbedingungen
Die Kosten für die Nutzung der Mietgegenstände richtet sich nach dem Coworking-Vertrag und/ oder den jeweils aktuellen Angaben im Online-Portal. Im Falle von Einzelbuchungen der Meeting-, Konferenz und Veranstaltungsräume außerhalb des Online-Portals erhalten die Kunden auf Anfrage hin einen Angebotspreis.
Alle Angaben/ Preise sind in Euro zzgl. der gültigen MwSt. angegeben.
Die gemäß Coworking-Vertrag geschuldeten monatlichen Zahlungen sind jeweils im Voraus bis spätestens zum dritten Werktag eines Monats zu bezahlen. Dabei ist der Zahlungseingang entscheidend.
Im Übrigen werden die Leistungen nach Leistungserbringung abgerechnet und ist der ausgewiesene Rechnungsbetrag spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung vom Kunden zu bezahlen. Auch insofern ist der Zahlungseingang entscheidend.
Jede Zahlung hat unter Angabe der Rechnungsnummer zu erfolgen.
STIFTUNG TECHNOLOGIE UND WIRTSCHAFT behält sich das Recht vor, die Preise für laufende Verträge angemessen anzupassen. Preisanpassungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform angekündigt. Dem Kunden steht im Falle einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung zu. Macht der Kunde davon nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung Gebrauch, gilt die Preisanpassung als vereinbart.
Rabatte, vergünstigte Buchungsmöglichkeiten oder andere Preisreduzierungen sind möglich. Hierauf hat der Kunde jedoch keinen Rechtsanspruch. Dieser entsteht auch nicht für den Fall, dass ein Rabatt oder ähnliches bereits mehrfach gewährt wurde.
§ 10 Laufzeit, Kündigung und Sperrung des Coworking-Vertrages
Der Coworking-Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende jederzeit schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Coworking-Vertrages aus wichtigem Grund bleibt den Parteien nach den gesetzlichen Vorschriften vorbehalten. Ein wichtiger Grund zur Kündigung ist für STIFTUNG TECHNOLOGIE UND WIRTSCHAFT insbesondere gegeben,
- wenn der Kunde mit seinen monatlichen Zahlungen in erheblichen Rückstand geraten ist und diesen trotz einer Mahnung noch nicht ausgeglichen hat,
- bei mangelnder Mithilfe des Kunden zur Klärung von Schadensfällen,
- bei der Blockierung eines Coworking Space durch den Kunden durch wiederholtes Reservieren ohne tatsächliche Nutzung oder
- bei Verstoß des Kunden gegen wesentliche Vertragspflichten.
§ 11 Datenschutz und -sicherheit
(Abs.1: Bekenntnis)
STIFTUNG TECHNOLOGIE UND WIRTSCHAFT ist sich der Sensibilität personenbezogener Daten bewusst und beachtet beim Umgang mit personenbezogenen Daten der Kunden die gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz. STIFTUNG TECHNOLOGIE UND WIRTSCHAFT erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden unter strikter Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Einzelheiten zur Datenverarbeitung sind der separaten Datenschutzerklärung der Stiftung zu entnehmen, die unter https://www.bf-innovation.de/datenschutzerklaerung/ abrufbar ist und die Bestandteil dieser AGB ist.
Personenbezogene Daten, einschließlich der zur Erfüllung geldwäscherechtlicher Pflichten erhobenen Daten (z.B. Ausweiskopien), werden nur so lange gespeichert, wie es für die Vertragserfüllung, zur Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten oder zur Verfolgung berechtigter Interessen erforderlich ist.
Zur Verbesserung und Bewertung des Angebots, werden die einzelnen Mietvorgänge mit Ort, Startzeitpunkt und Dauer der Nutzung erfasst. STIFTUNG TECHNOLOGIE UND WIRTSCHAFT ist zudem berechtigt, sich bei Störungen des Anmiet- oder Nutzungsprozesses telefonisch mit dem Kunden in Kontakt zu setzen und die Ursache der Störung zu ermitteln. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt ausschließlich sofern dies nach geltendem Recht zulässig oder vorgeschrieben ist.
STIFTUNG TECHNOLOGIE UND WIRTSCHAFT gibt in keinem Fall personenbezogene Daten unbefugt weiter. Zudem erteilt STIFTUNG TECHNOLOGIE UND WIRTSCHAFT den Kunden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Auskunft unentgeltlich und unverzüglich über die bei STIFTUNG TECHNOLOGIE UND WIRTSCHAFT gespeicherten personenbezogenen Daten.
§ 12 SCHUFA-Klausel, Bonitätsprüfung
STIFTUNG TECHNOLOGIE UND WIRTSCHAFT behält sich vor, der SCHUFA Holding AG (SCHUFA) oder einem Rating-Unternehmen Daten über die Aufnahme und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden zu übermitteln und von diesem Auskünfte über den Kunden zu erhalten. STIFTUNG TECHNOLOGIE UND WIRTSCHAFT behält sich bei negativer Auskunft vor kein Vertragsverhältnis mit dem Kunden einzugehen.
§ 13 Aufrechnung und Übertragbarkeit der Rechte
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Kunden ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht auf von STIFTUNG TECHNOLOGIE UND WIRTSCHAFT anerkannte, unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen bezieht. Die Parteien können die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der übrigen Parteien auf einen Dritten übertragen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(Abs.1: Gerichtsstand)
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dieser Rechtsbeziehung ist das für den Geschäftssitz von STIFTUNG TECHNOLOGIE UND WIRTSCHAFT zuständige Gericht. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Gerichtsstand.
(Abs.2: Anwendbares Recht)
Auf diese Rechtsbeziehung findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Erfüllungsort ist der Sitz von STIFTUNG TECHNOLOGIE UND WIRTSCHAFT.
(Abs.3: Salvatorische Klausel)
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die jeweils einschlägige gesetzliche Bestimmung. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
Cobot Geschäftsbedingungen und Konditionen
Cobot ist die Web-Plattform, über die flow1986 diese Website bereitstellt.